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   VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19   

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VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19 (https://dejure.org/2020,12033)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2020 - 15 E 3147/19 (https://dejure.org/2020,12033)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2020 - 15 E 3147/19 (https://dejure.org/2020,12033)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Zum anderen soll sie darauf hinwirken, dass solche Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen zu werden ( vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 sowie eingehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.1997, 10 S 2113/97, juris Rn. 4 ff. ).

    Deshalb ist es wichtig, dass das Fahrtenbuch tatsächlich unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids und nicht erst nach dessen möglicherweise erst erheblich später eintretender Bestandskraft zu führen ist (Bay VGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 ).

    Die im Eilverfahren gebotene Abwägung darf sich somit - neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage - ausnahmsweise auf die Prüfung beschränken, ob wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung im Einzelfall weniger dringlich ist als im Normalfall ( OVG Saarland, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 ).

  • OVG Saarland, 04.05.2015 - 1 B 66/15

    Auferlegung eines Fahrtenbuchs nach Geschwindigkeitsüberschreitung - angemessene

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Von einem solchen besonderen Interesse kann aufgrund des gefahrenabwehrrechtlichen Zwecks der Fahrtenbuchauflage ausgegangen werden, auch wenn es dadurch in der Regel bereits mit dem allgemeinen Erlassinteresse übereinstimmen wird ( vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; OVG Sachsen, Beschluss vom 29.11.2016, 3 B 144/16, juris Rn. 6 ).

    Die im Eilverfahren gebotene Abwägung darf sich somit - neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage - ausnahmsweise auf die Prüfung beschränken, ob wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung im Einzelfall weniger dringlich ist als im Normalfall ( OVG Saarland, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - 8 B 1465/14

    Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeug nach vorangegangener angemessener

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Dabei ist bereits ab einem Punkt von einem erheblichen Verstoß auszugehen ( OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2015, 8 B 1465/14, juris Rn. 32 ).

    Zu den Obliegenheiten des Halters gehört es insbesondere, dass er den ihm bekannten Fahrzeugführer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2015, 8 B 1465/14, juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 6.5.2010, 11 ZB 09.2947, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Hierbei handelt es sich um einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht, der bereits für sich die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs rechtfertigt ( vgl. BVerwG, Urteil vom 17.5.1995, 11 C 12/94, BVerwGE 98, 227-230, juris Rn. 9 m.w.N. ).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Schon aus diesem Grund war die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs gerechtfertigt ( BVerwG, Urteil vom 13.10.1978, VII C 77.74, juris Rn. 19 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.10.2007, 8 B 1042/07, juris Rn. 11 ).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Art und Umfang der Verpflichtung der Behörde, den Fahrzeugführer nach einem Verkehrsverstoß zu ermitteln, können sich an der Erklärung des Fahrzeughalters ausrichten (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, 7 C 3/80, juris Rn. 7) .
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Kann oder will er dies nicht, sind lediglich naheliegende und mit wenig Aufwand realisierbare Ermittlungen zur Fahrerfeststellung durchzuführen und zu dokumentieren (BayVGH, Urteil vom 18.2.2016, 11 BV 15.1164, juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 8 B 110/14

    Bestimmung des Halters eines Tatfahrzeugs im Sinne des § 31a StVZO im

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Grundsätzlich können auch zwei Personen gleichzeitig Fahrzeughalter sein ( OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.6.2014, 8 B 110/14, juris Rn. 21 ).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 12 ME 243/13

    Einheitliche Bestimmung des Halterbegriffs im Straßenverkehrsrecht

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Der Zulassungsinhaberschaft kommt hinsichtlich der Haltereigenschaft zwar nur Indizwirkung zu ( OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.1.2014, 12 ME 243/13, juris Rn. 7) .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
    Zum anderen soll sie darauf hinwirken, dass solche Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen zu werden ( vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 sowie eingehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.1997, 10 S 2113/97, juris Rn. 4 ff. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07

    Mangelnde Mitwirkung - Zeugnisverweigerungsrecht

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2016 - 12 LA 103/15

    Aufklärungspflicht; Eintragung; Fahrtenbuchauflage; Fahrzeugregister; Halter;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1997 - 10 S 1670/97

    Fahrtenbuchauflage - Ermittlung des Fahrzeughalters

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947

    Obliegenheit zur Feststellung der Identität des Fahrzeugführers vor

  • VG Braunschweig, 31.05.2011 - 6 A 162/10

    Autovermietung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

  • VG Düsseldorf, 28.11.2013 - 6 K 8846/12

    Fahrtenbuch; Mietwagen; Vorführfahrzeug; Mietfahrzeug; Autohaus

  • VG Magdeburg, 20.08.2012 - 1 B 226/12

    Fahrtenbuchauflage gegen Mietwagenunternehmen

  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 386/09

    Anfechtung einer Fahrtenbuchauflage

  • KG, 18.07.1994 - 3 Ws (B) 197/94

    Anforderungen an die Führung des Fahrtenbuches

  • OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16

    Fahrtenbuchauflage, Unzumutbarkeit weiterer Ermittlungen, Begründung der

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